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D1 | Datenschutz

Hier erfährst du alles über den Datenschutz im Netz. Du lernst, wie du prüfen kannst, ob der Online-Anbieter, den du privat nutzt oder das Unternehmen, bei dem du arbeitest, Persönlichkeitsrechte respektiert. Du erfährst auch, was du tun kannst, um deine Privatsphäre und die von Anderen zu schützen.

  • Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU regelt, dass persönliche Daten nicht ungefragt von Unternehmen gespeichert, weiterverarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Damit wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt – das heißt, dass Nutzer:innen selbst entscheiden, was mit ihren Daten passiert. Das beinhaltet:

    Eine abstrahiert dargestellte Person guckt auf verschiedene Blätter mit rechtlichen Klauseln. Über beiden schwebt eine Glühbirne.

    Mit der DSGVO sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet,

    • vor dem Speichern persönlicher Daten die Zustimmung einzuholen,
    • nur die Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck benötigt werden und sie nach einer Kündigung wieder zu löschen (Datenminimierung),
    • persönliche Daten umgehend zu aktualisieren oder zu korrigieren, sofern sie sich ändern und
    • persönliche Daten mit den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu speichern, sodass Hacker:innen darauf nicht zugreifen können.

    Darüber hinaus ist jedes Unternehmen und jede Organisation verpflichtet, auf Nachfrage den Nutzer:innen mitzuteilen, welche Daten über sie gespeichert sind und an wen und wie häufig die Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden.

    Unternehmen müssen den Nutzer:innen eine:n Datenschutzbeauftragte:n nennen, an den oder die sie sich bei Beschwerden wenden können. Auch die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes sind zu nennen.

    Zu persönlichen Daten gehören:

    • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift des Wohnorts und der Arbeitsstelle, …)
    • Log-in-Daten (Nutzername, Kenn- und Passwörter, …)
    • Kommunikationsdaten (E-Mails, Chats, Kommentare, …)
    • technische Daten (Standortdaten oder Daten zum Surfverhalten, …)
    • berufliche Daten (Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, …)

    Vereinsadressen und Unternehmensnamen sind keine personenbezogenen Daten.

  • Wir nehmen den Schutz deiner Daten ernst. So fangen viele Datenschutzerklärungen an. Ob das wirklich so ist, lässt sich mit einem Blick in die Datenschutzerklärung herausfinden. Folgende Punkte sollten dabei abgedeckt sein:

    • Ist die Datenschutzerklärung übersichtlich und verständlich? Gibt es z.B. eine klare Struktur und kurze, verständliche Kapitel?
    • Wird der Standort der Server genannt? Wenn ja, werden die Daten in der EU gespeichert? Nur dann gilt überhaupt die DSGVO.
    • Werden Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um persönliche Daten vor Hackerangriffen zu schützen, zum Beispiel durch Verschlüsselung?
    • Wird eine:n Datenschutzbeauftragte:n genannt?
    • Werden die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde im Bundesland genannt?
  • Über die Datenschutzerklärung hinaus ist vor allem dein privates oder dein Diensthandy eine Sammelstelle für Daten. Das birgt Risiken und Gefahren. Hier einige Beispiele:

    Egal, ob du Abfahrtszeiten von Bus und Bahn prüfst oder Navigations-Apps nutzt: Zahlreiche Anbieter speichern den jeweiligen Standortverlauf so lange, wie du ihn nicht löschst, also jahrelang. Bekämen Hacker:innen Zugriff darauf, könnten sie nachverfolgen, wie regelmäßig und wie lange du dich wo aufgehalten haben. So wissen sie beispielsweise, zu welchen Uhrzeiten du auf der Arbeit bist und könnten Einbrüche bei dir zu Hause planen.

    Ein Startpunkt und ein Zielpunkt, die durch eine gestrichelte Linie verbunden sind.

    Auf deinem Smartphone speicherst du womöglich mehr Telefonnummern, Anschriften und E-Mail-Adressen von Kolleg:innen und Geschäftspartnern. Außerdem zeigt deine Anrufliste, wann du mit wem telefoniert hast.

    Auf einem Smartphone wird ein Telefonangezeigt, das einen eingehenden Anruf symbolisiert.

    Dein Smartphone speichert deine persönlichsten Momente – Fotos und Videos, Messenger-Nachrichten an Freunde und an Familienmitglieder zum Beispiel. Aber auch die Abstimmungen mit Kolleg:innen oder Geschäftspartnern, womöglich gar vertrauliche Geschäftsdokumente liegen bei dir womöglich offen in Messengern.

    Bei einem Videoanruf ist oben eine abstrakte Figur und unten ein Chatfenster auf einem Smartphone-Bildschirm zu sehen. Unten ist ein Chateingabefeld und oben rechts im Bildschirm ein Kamera- und Telefonsymbol

    Viele Smartphones wissen auch einiges über deine Gesundheit. Sie zählen deine Schritte oder zeichnen in Verbindung mit Smart Watches etwa deinen Puls auf oder merken sich, wie gut du schläfst. Sie wissen, wann und wie oft du aufs Handy schaust und welche Apps du wie oft und wie lang nutzt.

    Eine Fitnessapp wird auf einem Smartphone angezeigt. Darauf ist die Herzfrequenz zu erkennen. Darunter ist eine Hantel, eine Stoppuhr und ein Tropfen abgebildet.

    Jedes Smartphone ist so eingestellt, dass dein Anbieter im Hintergrund Statistiken zu deiner Handynutzung erhält. Dein Handyanbieter nutzt das Wissen über dein Smartphone-Verhalten, um technische Fehler zu identifizieren (Abstürze zum Beispiel), um daraufhin das Smartphone weiterzuentwickeln und zu verbessern. Diese Daten werden in der Regel aber anonym gesendet.

    Ein Smartphone mit mehreren offenen Tabs.

    Nutzt du dein Smartphone zum Beispiel für den Austausch mit Geschäftspartner:innen, zur Terminplanung oder zur Bearbeitung von Geschäftsunterlagen, so kann jemand bei einem Hack feststellen, in welchem Unternehmen du beschäftigt bist, mit wem du zusammenarbeitest, wen du wann getroffen hast oder gar woran du gerade arbeitest. Außerdem liegen bei bei bestimmten Apps weitere Daten in Apps offen, so zum Beispiel Daten für den Log-in in Bezahldienste oder gespeicherte Kreditkartendaten.

    Ein Personalausweis auf einem Smartphonebildschirm.

    Die Liste der persönlichen Daten auf deinem Handy ist lang. Und auch ein Smartphone kann verloren gehen. Ein Diebstahl oder Hack deines Smartphones wäre für Betrüger ein großer Erfolg. Daher solltest du den Datenschutz auf deinem Smartphone ernst nehmen und einige Voreinstellungen für deine Sicherheit anpassen.

  • Mit folgenden Möglichkeiten kannst du deine persönlichen Daten und die deiner Kontakte schützen:

    Auf einem Smartphone-Bildschirm ist eine Zugriffsberechtigungsanfrage zu sehen: App benötigt Zugriff auf: Kamera, Mikrofon, Speicher, Kontakte

    Denk genau darüber nach, welche Berechtigungen du den Apps erteilen möchtest. Eine Kamera-App braucht keinen Zugriff auf deine Kontaktdaten und den Standort bei einer Wetter-App kannst du auch manuell eingeben. Bedenke auch, dass du auch die persönlichen Daten deiner Kontakte preisgibst, wenn du Zugriff auf dein Adressbuch gewährst.

    Du wirst sowohl bei einer Erstbenutzung einer App nach den Berechtigungen gefragt, kannst aber auch im Nachhinein in den Einstellungen die Berechtigungen anpassen. Sollte dir die Option angeboten werden, dann erteile nur Berechtigungen während der Nutzung einer App.

    Zahlreiche Apps bieten dir an an, deine Daten zu speichern, damit du beispielsweise deine Kreditkartedaten oder dein Log-in bei der nächsten Nutzung nicht noch einmal angeben musst. Sei hier vorsichtig. Denn so können deine Daten gestohlen, verkauft und für Betrugsversuche missbraucht werden. Das gleiche gilt für Browser, die deine Passwörter für dich speichern wollen. Nutze lieber einen Passwortmanager.

    Umso weniger Apps du auf deinem Handy hast, umso weniger können deine Daten abgefragt werden und umso mehr bist du geschützt. Lösche also Apps, die du nicht mehr benötigst. Damit sind auch die Berechtigungen auf dem Smartphone gelöscht.

    Du nutzt privat ein Smartphone und zusätzlich ein Dienst-Handy? Hier gilt: Gib ins Dienst-Handy keine privaten, persönlichen Daten ein. Logge dich beispielweise nicht mit dem Dienst-Handy in deinen privaten E-Mail-Account ein und umgekehrt. So reduzierst du Risiken für dich und dein Unternehmen.

  • Wenn du selbst von einem Datenschutzverstoß betroffen bist, kannst du folgende Dinge tun:

    Wende dich an die Datenschutzbeauftragte:n des Unternehmens und fordere sie zum Handeln auf. Du kannst auch den Weg über eine Anwaltskanzlei gehen.

    Im nächsten Schritt kannst du dich an die Datenschutzbehörde des Bundeslandes wenden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

    Sollten allerdings Vorwürfe gegen dich oder dein Unternehmen erhoben werden, dann solltest du den Vorfall rechtlich prüfen lassen. Fordere Beweise ein, sofern diese fehlen. Sind die Vorwürfe berechtigt, behebe umgehend den Datenschutzverstoß, sofern möglich. Darüber hinaus musst du Meldepflichten berücksichtigen:

    1. Die vom Datenschutzvorfall Betroffenen sind zu benachrichtigen.
    2. Die Datenschutzbehörde muss innerhalb von 72 Stunden informiert werden, sofern ihr der Vorfall noch nicht bekannt ist.

Mein Wissen üben Gelernt

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