Preis, Leistung und: Bewertungen. Für viele Verbraucher:innen stellen Rezensionen beim Online-Shopping einen wichtigen Entscheidungsfaktor dar. Ob bisherige Kund:innen mit dem Produkt zufrieden sind oder nicht, können Interessierte bei vielen Marktplätzen, unter anderem bei Amazon, über eine Sternebewertung auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen ablesen. Wer noch mehr Details sucht, findet in der Regel auch ausführliche Erfahrungsberichte zu einzelnen Produkten oder Dienstleistungen.

Das Problem: Bislang war für Verbraucher:innen unklar, wie diese Bewertungen überhaupt zustande kommen. Verbirgt sich hinter einer Bewertung „5 von 5 Sterne“ auch wirklich echte Kundschaft? Haben Personen möglicherweise mit unterschiedlichen Accounts mehrfach abgestimmt oder wurden positive Bewertungen durch den Händler gar rechtswidrig gekauft?

Am 28. Mai 2022 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das mit neuen Pflichten für Online-Händler einhergeht und genau bei diesen und weiteren Fragen Klarheit für Verbraucher:innen schaffen soll.

Fake-Bewertungen adé?

Fake-Bewertungen sind im Online-Shopping stark verbreitet. Allein in 2020 hatte Amazon 200 Millionen Bewertungen löschen lassen, die nicht von echten Kund:innen verfasst wurden. Die Dunkelziffer an unentdeckten Täuschungen liegt vermutlich noch weitaus höher.

Wer schreibt Fake-Bewertungen?

Für gefälschte Produktbewertungen gibt es ganz unterschiedliche Motive. In der Regel versprechen sich Unternehmen aber einen Wettbewerbsvorteil davon, wenn sie Nutzer:innen gegen Geld anheuern, um entweder negative Bewertungen zu Konkurrenzprodukten zu verfassen – oder die eigenen Produkte durch positive Bewertungen in ein besseres Licht zu stellen. Dies ist über Agenturen, aber etwa auch über soziale Medien möglich. Dort gibt es Gruppen, in denen mit Fake-Bewertungen gehandelt wird.

Um dem entgegenzuwirken, müssen Unternehmen für Nutzer:innen ab sofort transparent machen, ob und wie sie prüfen, dass die Bewertungen auch wirklich von Kund:innen der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen stammen. Verboten ist hingegen, falsche Bewertungen in Auftrag zu geben oder zu behaupten, dass bestimmte Bewertungen von echten Käufer:innen stammen, ohne dass dies der Fall ist.

 

Andernfalls müssen Shops mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 50000 Euro oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Denn fortan können Verbraucher:innen auf Schadensersatz klagen, wenn sie bei einem Kaufabschluss durch eine falsche Bewertung getäuscht worden sind und dies auch belegen können. Wie genau diese Belege aussehen müssen, lässt das Gesetz allerdings offen.

Kritik: Weiterhin keine Echtheitspflicht

Und es gibt weitere Kritik an der Gesetzesnovelle, die für Händler nach wie vor ein Schlupfloch bereithält: Denn Online-Shops müssen lediglich angeben, ob und wie sie die Bewertungen prüfen. Es braucht also nach wie vor keinen Nachweis darüber, dass Bewertungen auch von echten Kund:innen kommen. Betreiber könnten also auf ihrer Website schlichtweg angeben, dass die Bewertungen nicht auf Echtheit überprüft werden.

Laut der Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (Die Grünen) würden solche Informationen Verbraucher:innen nicht ausreichend schützen. Gleichzeitig mahnt Kilian Kost, Anwalt für Marken- und Wettbewerbsrecht, gegenüber ZEIT ONLINE an, dass gerade kleinere Händler nun durch eine Welle an Verbraucher:innenbeschwerden überlastet werden könnten.

5 Tipps: So erkennt man Fake-Bewertungen

Auch mit dem neuen Gesetz sollten Verbraucher:innen bei Online-Käufen stets überprüfen, ob sie ihre Kaufentscheidung auf echte Bewertungen stützen oder einer Fake-Rezension aufsitzen. Diese Tipps der Bundesregierung helfen dabei, die Glaubwürdigkeit von Rezensionen und Bewertungen zu überprüfen:

  • Profil von Rezensenten ansehen: In Online-Shops gibt es in der Regel Profilseiten von Rezensenten, auf denen Verbraucher:innen weiterführende Informationen zur jeweiligen Person finden. Hier können Sie etwa prüfen, ob und welche Beurteilungen die Person bereits abgegeben hat. Wurden bereits mehrere Produkte der gleichen Art, etwa unterschiedliche Laptops, bewertet, kann es sich hierbei um eine Fälschung handeln.
  • Anzahl der Bewertungen überprüfen: Wann wurde der Artikel veröffentlicht und wie viele Bewertungen hat es seither? Wenn das Produkt oder die Dienstleistung erst seit kurzem auf dem Markt ist und bereits sehr viele positive Bewertungen vermerkt sind, sollten Sie stutzig werden. Skepsis ist auch angebracht, wenn ein Produkt zunächst viele negative und plötzlich nur noch positive Bewertungen erhalten hat.
  • Formulierungen in der Rezension checken: Verwenden vermeintliche Käufer:innen bei ihren Rezensionen auffällig positive Umschreibungen und übernehmen sogar werbliche Begriffe, deutet dies auf eine Fake-Bewertung hin. Gleiches gilt, wenn eine negative Rezension explizit auf ein Konkurrenzprodukt verweist. Skeptisch sollten Sie auch werden, wenn sperrige Produktnamen ausgeschrieben werden.
  • Ausschau nach „verifizierten Käufen“ halten: Amazon weist Rezensionen mit dem Label „Verifizierter Kauf“ aus, bei denen der Händler einen Kauf nachweisen konnte. Achten Sie auf einen solchen Hinweis, um die Echtheit der Bewertung sicherzustellen. Bei Handels-Plattformen sollten Sie generell Ausschau danach halten, ob es Melde-Funktionen für verdächtige Rezensionen gibt. Dadurch können Sie überprüfen, ob es sich um einen seriösen Online-Händler handelt. Denn der sollte schließlich grundsätzlich ein Interesse daran haben, Fake-Bewertungen aufzudecken.
Der Hinweis „Verifizierter Kauf“ bestätigt die Echtheit der Rezension. Bild: Screenshot, Amazon
  • Unabhängige Testinstitute zurate ziehen: Informieren Sie sich vor einem Produktkauf wenn möglich immer auch bei unabhängigen Testinstituten, etwa bei der Stiftung Warentest. Dort finden Sie für viele Artikel professionelle Produkttests, die Ihnen bei Kaufentscheidungen Orientierung bieten. Wenn die Rezensionen auf dem Marktplatz stark abweichen, deutet dies ebenso auf Fake-Bewertungen hin.

Weitere Pflichten für Online-Händler

Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Am 28. Mai ist das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht in Kraft getreten. Neben den genannten Maßnahmen gelten auch weitere Regeln abseits von Online-Shops: Influencer:innen müssen etwa fortan Beiträge als Werbung ausweisen, sobald sie dadurch einen finanziellen Vorteil erlangen. Kaffeefahrten werden ebenfalls strenger reguliert: Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel sowie Medizinprodukte und Finanzdienstleistungen dürfen dort nicht mehr vertrieben werden. Für unerwünschte Haustürgeschäfte gibt es nun ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro.

Mit dem Gesetz zur Transparenzpflicht müssen Online-Händler auch weitere Informationen preisgeben, darunter folgende drei Aspekte:

 

  1. Aufklärung über Rankings: Online-Shops müssen Verbraucher:innen erklären, wie Produkt-Rankings zustande kommen. Händler müssen also etwa offenlegen, nach welchen Kriterien die Suchergebnisse zu bestimmten Waren und Dienstleistungen gelistet werden.
  2. Aufklärung über dynamische Preise: In einigen Online-Shops werden Nutzer:innen personalisierte Preise angeboten. Das bedeutet, dass Waren und Dienstleistungen je nach Nutzer:in unterschiedlich teuer sein können. Händler, die Technologie zur Personalisierung von Preisen einsetzen, müssen ihre Kundschaft darüber informieren.
  3. Aufklärung über Verkäufer:in: Fortan müssen Online-Händler alle geschäftlichen Verbindungen zwischen Anbieter und Marktplatz transparent machen.

Mit dem DsiN-Digitalführerschein (DiFü) erfahren, was man beim Einkaufen und Bezahlen im Internet beachten muss.