DiFü-logo
Start Start
Bitte trage eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte trage dein Passwort ein.
Passwort vergessen?

Mit einer registrierten E-Mail-Adresse kannst du deinen Fortschritt speichern.

Bitte trage eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte trage ein Passwort ein.

Für die Ausstellung von Zertifikaten benötigen wir zusätzlich deinen Namen und dein Geburtsdatum.

Bitte trage einen Namen ein.
Bitte bestätige unsere AGB um fortzufahren.

B1 | WWW und Web 2.0

  • Ein bestimmter Teil des Internets ist mit dem Browser zugänglich. Dieser Teil heißt World Wide Web oder schlicht Web. Für viele Menschen sind das Web und das Internet gleichbedeutend, aber eigentlich handelt es sich um unterschiedliche Dinge.

    Das WWW existiert seit Beginn der 1990er-Jahre und hat sich seitdem rasant verändert. Eines aber ist gleichgeblieben: Seiten im Web werden über sogenannte Web-Adressen angesteuert. Die Adressen folgen immer dem gleichen Aufbau:

    Es wird www (Subdomain). sich-im-netz (Domainname). de (TLD) angezeigt

    Die genaue Bezeichnung für eine Web-Adresse heißt URL. Die Abkürzung steht für Uniform Resource Locator, was man mit „einheitlicher Ressourcenzeiger“ übersetzen kann. Jede Webseite, die du über das Internet aufrufst, hat eine bestimmte URL.

    Jede Web-Adresse beginnt in der Regel mit http oder https. Die Abkürzung steht für Hypertext Transfer Protocol bzw. Hypertext Transfer Protocol Secure und bedeutet in etwa „(sicheres) Hypertext-Übertragungsprotokoll“. Über dieses Protokoll werden Textinhalte, Bilder und andere Dateien zwischen dem Browser und dem Server ausgetauscht. Das HTTPS-Protokoll ist sicherer als HTTP, denn hier wird der Datenverkehr verschlüsselt. Achte also immer auf das Schloss-Symbol in der Adresszeile.

    Das kleingeschriebene www steht für World Wide Web. Früher befand sich diese Abkürzung am Anfang jeder Web-Adresse, wie beispielsweise www.sicher-im-netz.de. Heutzutage ist das aber nicht mehr überall nötig und die meisten Adressen funktionieren auch ohne www, wie beispielsweise difue.de.

    Es wird www (Subdomain). sich-im-netz (Domainname). de (TLD) angezeigt

    Der Kernbestandteil jeder URL ist die Domain. Diese findet man im mittleren Teil einer URL. Bei www.sicher-im-netz.de ist sicher-im-netz die Domain. Sie bezeichnet einen bestimmten Bereich im Internet, der eindeutig einer Website zugeordnet ist. Es ist sozusagen die Hauptadresse.

    Es wird www (Subdomain). sich-im-netz (Domainname). de (TLD) angezeigt

    Hinter der Domain steht die Top-Level-Domain (TLD). Diese Bezeichnung lässt sich mit „Domäne oberster Ebene“ übersetzen. Bei www.sicher-im-netz.de wäre es beispielsweise .de. Diese Endung zeigt an, dass die Domain in Deutschland registriert wurde. Die Endung .eu steht für Europa. Eine Top-Level-Domain bezieht sich aber nicht immer auf einen Ort. Sie kann auch die Ausrichtung des Anbieters beschreiben (wie .com für kommerzielle Unternehmen oder .org für gemeinnützige Organisationen).

    Webseiten sind über Hyperlinks (kurz: Links) miteinander verknüpft. Links können aber auch innerhalb einer Webseite auf eine andere Stelle verweisen, zum Beispiel auf eine Überschrift weiter unten. Ein Hyperlink ist meistens dadurch erkennbar, dass er unterstrichen ist und eine andere Farbe hat als der sonstige Text.

  • Das „Web 2.0“ ist eigentlich immer noch das Web. In den Nullerjahren kamen allerdings Online-Angebote hinzu, die das Veröffentlichen multimedialer Inhalte deutlich erleichterten. Bis dato benötigte man nämlich Kenntnisse in HTML, um etwas im Web zu veröffentlichen. Dank unterschiedlicher CMS und spezialisierter Online-Anbieter wurde es einfacher, eigene Blogs zu betreiben, Podcasts zu publizieren und vieles mehr. Deshalb wurde das Web 2.0 auch als „Mitmach-Internet“ bezeichnet.

    Über die Jahre ist der Begriff „Web 2.0“ etwas aus der Mode gekommen. Heute findet das Web 2.0 vor allem in Form sozialer Netzwerke und mobiler Apps statt (mehr dazu in der Lerneinheit C4, „Social Media“). Dort kann man ganz ohne technische Kenntnisse Kommentare posten, Bilder und Videos teilen u. v. m.  – und das sogar unterwegs. Es war also noch nie so einfach, Inhalte zu erstellen und zu publizieren.

    Digitale Formate wie Podcasts und Hörspiele werden deshalb auch im Unterricht immer beliebter (siehe Lerneinheit F4, „Digitale Unterrichtsmethoden“). Neben dem spielerischen, kreativen Ansatz bieten sie gleichzeitig die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte, die Verwendung von persönlichen Daten sowie mögliche Risiken zu informieren. Besonders relevant wird das, wenn Lernergebnisse oder Aufgaben veröffentlicht werden.

  • Bei der Veröffentlichung von Lernergebnissen (online wie offline) ist es wichtig, dass du die Rechtslage kennst. Grundsätzlich gelten immer folgende Regeln:

     

    Personenbezogene Daten dürfen nicht ausgetauscht werden. Zusätzlich dürfen nur Plattformen und Netzwerke genutzt werden, deren Server in der EU stehen. Dienste wie Dropbox, Google Drive o.Ä. dürfen also nicht verwendet werden, da sie fast immer Daten auf Server außerhalb der EU übertragen. Dort sind die Daten nicht mehr durch die europäische Rechtsprechung geschützt.

    Der Schutz der Schülerinnen und Schüler muss immer an erster Stelle stehen. Aus diesem Grund dürfen beispielsweise auf Videos oder Hörspielen, die nicht ausschließlich für die schulinterne Nutzung gedacht sind, grundsätzlich keine Stimmen oder Gesichter erkennbar sein. Falls du die Lernergebnisse dennoch veröffentlichen möchtest, muss die Einwilligung der Schüler:innen oder Eltern erfolgen. Dies gilt auch für private Konten.

    Das Urheberrecht setzt eine persönlich-geistige Schöpfung voraus und greift dann, wenn die Idee einer Aufgabe eine konkrete Form annimmt. Bei Filmen oder Podcasts beispielsweise geschieht dies bereits mit dem Drehbuch, bei einer Schülerzeitung mit einer Ideensammlung für Artikel oder Gestaltung der Zeitung. Lernergebnisse dieser Art gehören somit den Schüler:innen und dürfen nicht ohne ihre Zustimmung veröffentlicht werden.

    Achte bei jeder Aufgabe darauf, dass die genutzten Tools und Plattformen altersgerecht sind. So liegt das Mindestalter bei Instagram und TikTok bei 13 Jahren, für die Nutzung von YouTube muss man mindestens 16 sein. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre Einwilligung geben und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes zustimmen.

    Lehrkräfte können ihre eigenen Social-Media-Kanäle oder Accounts zu Demonstrationszwecken im Unterricht einsetzen. Allerdings dürfen diese nicht auf Dienstgeräten installiert werden. Auch Klassenkonten zur Außendarstellung sind rechtlich keine Option.

    Ermutige deine Schülerinnen und Schüler dazu, ihre Daten eigenständig zu schützen, indem sie beispielsweise darauf achten, welche Daten die neue App, die sie herunterladen, beziehen möchte. Hierbei gilt: immer das Kleingedruckte lesen.

Mein Wissen üben Gelernt

Frage 1 | 4
  -