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D2 | Datensparsamkeit

Hier lernst du, sparsam mit Daten umzugehen. Du erfährst auch, wie du prüfen kannst, ob ein Online-Anbieter das Thema Datensparsamkeit ernst nimmt und welche Datenschutzrechte du gegenüber ehemaligen Arbeitgebern hast.

  • Datensparsamkeit bedeutet das verantwortungsvolle Umgehen mit persönlichen Daten im Internet – egal, ob es sich um deine eigenen handelt oder um die deiner Kund:innen, Kolleg:innen oder Geschäftspartner:innen. Je weniger Daten auf Servern gespeichert sind, desto weniger Daten können Hacker missbrauchen, stehlen oder an Unbefugte weitergeben.

    Für Online-Dienste in der EU ist Datensparsamkeit Pflicht. Unternehmen und Organisationen dürfen also nur persönliche Daten abfragen und speichern, die für die Nutzung ihrer Dienste notwendig sind und müssen sie löschen, sobald sie diese Daten nicht mehr benötigen.

  • Beim Online-Kauf von Büromaterialien oder in sozialen beruflichen Netzwerken wirst du oft nach deinen persönlichen Daten gefragt, u.a. Lieferanschriften, Kreditkartendaten oder nach deinem Lebenslauf bzw. Zertifikaten. Hier einige Tipps, wie du dabei datensparsam vorgehst:

    • Deine private Anschrift und die deiner Arbeitsstelle solltest du nur angeben, wenn du Post erwartest oder eine Rechnung erstellt werden muss.
    • Teile deine Telefonnummer nur, wenn sie zwingend für einen Log-in benötigt wird oder wenn eine telefonische Absprache notwendig ist. Auch fremde Telefonnummern solltest du niemals veröffentlichen.
    • Wenn du dich für einen Online-Dienst registrierst, fülle nur die Felder aus, die du zwingend ausfüllen musst. Meistens sind diese mit einem * gekennzeichnet.
    • Veröffentliche deine Adresse, Fotos deines Wohnorts oder deine Telefonnummer nie in sozialen Netzwerken oder Kommentarspalten.
    • Auch die Daten deiner Arbeitsstelle solltest du nicht in privaten Kontexten veröffentlichen. Es muss nicht jeder wissen, wo du arbeitest und wie du im Büro zu erreichen bist.
    • Gib auch die persönlichen Daten von anderen Personen nicht ungefragt weiter.
    • Gib, wo immer es möglich und angebracht ist, nicht deinen Vor- und Nachnamen, deinen Wohnort und auch keine Informationen zu deinem Beruf oder deinem Arbeitgeber an.

    Um auch andere zu schützen, solltest du bei geschäftlichen E-Mails an mehrere Personen die Funktion BCC (Blind Carbon Copy) nutzen. So sind die E-Mail-Adressen der anderen Empfänger nicht für alle sichtbar.

  • Wenn du möchtest, dass deine Daten endgültig gelöscht werden, kannst du dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und aktiv werden:

    Zuallererst solltest du dein Konto beim Anbieter löschen und alle Newsletter abbestellen. Da es manchmal sehr mühsam sein kann, die Schritte hierfür auf der Website zu finden, kannst du auch auf justdelete.me nachschauen, ob dein Anbieter dort zu finden ist.

    Du kannst den Anbieter natürlich auch immer telefonisch oder per E-Mail mit deinem Anliegen kontaktieren. Die Kontaktdaten findest du entweder im Bereich Kundenservice oder im Impressum der Anbieterwebsite. Wenn du trotzdem noch Werbung oder ähnliches erhältst, dann schreib einen Brief an die Datenschutzbeauftragte:n des Unternehmens und setze ihnen eine Frist zur Löschung der Daten. Fordere eine Bestätigung an.

    Wie auch schon beim Datenschutz führt dich dein letzter Schritt direkt zur Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes.

    Du kannst die Datenschutzbeauftragte:n eines Unternehmens auch kontaktieren, um eine Liste aller persönlichen Daten zu erhalten, die von dir gespeichert sind. Das ist besonders bei größeren Unternehmen und bei Behörden interessant, die sehr viele Daten von dir speichern.

    Bedenke aber, dass Unternehmen und vor allem Behörden berechtigt sind, für die Auskunft eine Gebühr zu verlangen.

  • Leider nehmen nicht alle Unternehmen das Thema Datensparsamkeit ernst. Mithilfe von Werbung, Gutscheinen oder Anrufen erhoffen sich Anbieter, ihre Kund:innen möglichst lange zu binden. Dafür speichern sie dann auch gerne Daten. Deshalb wäre es sinnvoll, von Anfang an auf Anbieter zu setzen, die nur wenige Daten abfragen. Aber wie erkennt man sie?

    Zwecke der Datenerhebung

    Schau in der Datenschutzerklärung nach, ob der Anbieter dort genau auflistet, welche persönlichen Daten er wofür speichert. Wenn er ungenau und vage bleibt, verschafft er sich nur mehr Spielraum.

    Transparenz

    Gibt der Anbieter in der Datenschutzerklärung transparent an, ob er deine persönlichen Daten weitergibt? Und wenn ja, an welche konkreten Partner:innen oder Dienstleister:innen? Oder bleibt er auch hier vage? Ist Letzteres der Fall, wird es wohl häufiger zu einem Datenaustausch zwischen Unternehmen und Organisationen kommen.

    Rechte

    Schau genau in den Abschnitt, in dem der Online-Anbieter deine Rechte auflistet. Darin sollte er darlegen, wann oder wie deine Daten wieder gelöscht werden können. Macht er keine oder unklare Angaben dazu, kann es womöglich sein, dass deine Daten über Jahre und Jahrzehnte vom Anbieter gespeichert, verarbeitet und gar weitergegeben werden.

  • Datensparsamkeit ist auch ein gutes Recht nach einer Kündigung. Du kannst deine ehemalige Arbeitsstelle kontaktieren und sie bitten, deine persönlichen Daten zu löschen. Dem muss sie Folge leisten, sofern deine Daten nicht mehr benötigt werden. Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel noch Gehaltszahlungen ausstehen. Das Foto auf der Firmenwebseite sollte aber sicher entfernt werden.

Mein Wissen üben Gelernt

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