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D1 | Datenschutz

Hier erfährst du, was Datenschutz ist und was in einer Datenschutzerklärung steht. Es geht auch darum, was Unternehmen beim Thema Datenschutz beachten sollten.

  • Als Selbstständige:r bzw. als Unternehmer:in musst du die Datenschutzrechte deiner Kund:innen und Geschäftspartner:innen ernst nehmen. Du darfst sie vor allem nicht ungefragt veröffentlichen oder weiterleiten. Wenn du sie abfragst, darfst du das nur zu einem bestimmten Zweck tun und musst dafür eine Einwilligung einholen.

    Datenschutz wird dann praktisch relevant, wenn du als Selbstständige:r bzw. als Unternehmer:in zum Beispiel in einem Online-Shop online etwas verkaufen möchtest und deine Kund:innen bittest, die Datenschutzerklärung beim Online-Einkauf zu akzeptieren. Dann solltest du überlegen, was du in diese hineinschreibst.

    DSGVO

    Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Ziel, Datenschutzstandards in Europa zu vereinheitlichen. Laut der DSGVO sollte eine Datenschutzerklärung unter anderem übersichtlich und verständlich sein. Eine Unternehmenswebsite sollte die Rechte ihrer Kund:innen klar benennen und sich nicht in langen, komplizierten Erklärungen verlieren.

  • Je nachdem was für einen Dienst du im Internet nutzen willst, werden ganz unterschiedliche Daten von dir abgefragt. Das können deine Adresse oder deine Bankdaten sein. Aber darüber hinaus erhalten Websites noch mehr Informationen von dir. Welche können das sein?

    Kaufst du Büromaterial online? Dann braucht der Online-Shop sicherlich eine Lieferanschrift, um es deiner Firma zusenden zu können. Aber braucht es wirklich auch den Namen einer Person in der Lieferanschrift, zu der das Paket geliefert werden soll? Reicht nicht auch „Geschäftsstelle“?  Natürlich braucht der Online-Shop auch eine E-Mail-Adresse vom Unternehmen, um eine Bestellbestätigung oder eine Rechnung zu senden, aber muss es eine Adresse sein, die Vor- und Nachnamen von Mitarbeiter:innen enthält? Reicht vielleicht eine einfache Unternehmens-E-Mail (info@….) aus? Dein Geburtsdatum ist in der Regel nötig, um sicherzustellen, dass du geschäftsfähig bist. Überlege dir immer, welche Informationen wirklich vom Händler benötigt werden.

    Wenn du im Internet surfst, erheben Online-Anbieter technische Informationen, wie zum Beispiel den Browser, den du zum Surfen verwendest oder wie lange du dir eine Webseite angeschaut hast. Das nennt man Tracking (Verfolgen). So können Unternehmen statistisch auswerten, wie beliebt deren Seiten im Netz sind. Wenn du das einschränken willst, darfst du die Cookies für die Statistik nicht akzeptieren. Denn sie sorgen dafür, dass dein Surfverhalten auf der Website „verfolgt“ wird.

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    Auf einem Smartphone ist die Zugriffsanfrage einer App zu sehen. Dort steht: App benötigt Zugriff auf: Kamera, Mikrofon, Sprecher und Kontakte. Darunter ist ein Bestätigungsbutton.

    Manchmal fragen Apps auf deinem Smartphone auch weitere Informationen ab, wenn du ihnen die Berechtigung dazu erteilt hast. Auf dem Smartphone fragt dich zum Beispiel deine Wetter-App nach deinem Standort, um dir anzuzeigen, wie sich das Wetter bei dir vor Ort verhält. So erfährt aber auch das Unternehmen der Wetter-App, wo du dich aufhältst. Wenn du die Berechtigung nicht erteilst, zeigt dir die Wetter-App einfach das Wetter vom irgendeinem Standort an. Du müsstest dann deinen Standort manuell eingeben, zum Beispiel die Stadt, in der du gerade bist.

    Online-Händler versenden gerne Werbe-E-Mails oder Newsletter, wenn sie deine E-Mail zum Beispiel durch einen Onlinekauf bekommen haben. Wenn du die Mails nicht bekommen willst, musst du sie im Kunden-Portal abbestellen oder per E-Mail widersprechen.

  • Du brauchst eine Datenschutzerklärung für die Website deines Unternehmen? Denke daran, dass sie die folgenden Fragen beantworten sollte:

    • Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert?
    • Für welche Zwecke und für welche Zeiträume werden die Daten gespeichert?
    • Werden die Daten zum Beispiel an Partnerunternehmen weitergegeben?
    • Welche Sicherheitsmaßnahmen sind beim Unternehmen im Einsatz um Daten vor kriminellen Zugriffen zu schützen?
    • Wer ist Datenschutzbeauftragte:r und kümmert sich um Fragen oder Anliegen zum Datenschutz vom Interessierten?

    Die Antworten sollten für alle Interessierten klar und verständlich sein.

  • Mit der folgenden Checkliste kannst du überprüfen, ob dein Unternehmen respektvoll und vertraulich mit den Daten seiner Kund:innen und Geschäftspartner:innen umgeht:

    Gibt es eine verständliche und übersichtliche Datenschutzerklärung auf der Website deines Unternehmens?

    Diese sollten auf der Website entweder ganz oben oder ganz unten verlinkt sein.

    Stellt dein Unternehmen transparent dar, welche persönlichen Daten es speicherst, weiterverarbeitet und möglicherweise weitergibt?

    Es wirkt unseriös, wenn deinen Kund:innen und Geschäftspartner:innen nicht klar wird, welche Daten abgefragt werden und wer von den Geschäftspartner:innen welche personenbezogenen Kontaktdaten erhält.

    Werden im Abschnitt „Zwecke der Datenerhebung“ nachvollziehbare Absichten der Datenspeicherung genannt?

    Andernfalls könnten Kund:innen und Geschäftspartner:innen denken, ihre Daten würden zweckentfremdet und missbraucht, zum Beispiel zum Versand von unerwünschter Werbung.

    Wurde ein Datenschutzbeauftragter benannt?

    Wenn nicht, wirkt das sehr unseriös.

Mein Wissen üben Gelernt

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