Seit dem 01. November 2010 enthalten ausgegebene Personalausweise im Scheckkartenformat einen Chip, mit dem man den Ausweis auch online verwenden kann – die sogenannte eID-Funktion (elektronische Identität). Mehr als zehn Jahre später wird diese im Netz von den Bundesbürger:innen kaum angenommen. Was auch daran liegen mag, dass die Funktion vor 2017 eigenständig aktiviert werden musste.

Seither ist das immerhin automatisch der Fall. Wir zeigen, wie und wofür Sie den digitalen Personalausweis verwenden können.

Digitaler Personalausweis: So funktioniert die eID

Um den elektronischen Personalausweis zu nutzen, benötigen Verbraucher:innen mehrere Komponenten. Für eine Online-Identifikation braucht Folgendes:

  • Haptischer Ausweis
  • Selbstgewählte sechsstellige PIN
  • Smartphone mit NFC-Funktion oder Kartenleser
  • Software für das ausgewählte Gerät (z.B. „AusweisApp2“)

Als problematisch hat sich neben der umständlichen Handhabung erwiesen, dass nicht jedes Kartenlesegerät und nicht jedes Smartphone-Modell für die Nutzung geeignet sind. Dazu hat der Bund Listen mit allen kompatiblen Geräten erstellt.

Was ist NFC?

NFC ist eine Abkürzung für „Near Field Communication“ (auf deutsch: „Nahfeldkommunikation“). Mit dieser Funktechnik können Geräte Daten kontaktlos austauschen. So kann etwas das Smartphone die Daten des Personalausweises mittels NFC auslesen.

Allerdings ist die Technologie dadurch besonders sicher: Neben der Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) durch das Vorhandensein des Ausweisdokuments und der Abfrage der PIN kommen noch weitere Mechanismen zum Tragen. Die Übertragung der Daten erfolgt stets mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und auch die abfragende Seite wird durch ein staatlich vergebenes Zertifikat überprüft.

 

Gedacht ist der Online-Ausweis als Möglichkeit, um „Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch“ und unabhängig von Öffnungszeiten zu erledigen. Unter anderem lassen sich folgende Dienste vereinfacht nutzen:

 

  • BAföG-Antrag
  • die Anmeldung im Steuererklärungs-Portal ELSTER
  • Arbeitslosenmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit
  • weitere Bürgerservices wie die Kfz-Zulassung

Eine Liste mit angebotenen Anwendungen hat das Bundesinnenministerium auf seinem Personalausweisportal gesammelt.

Mit Smart-eID den Ausweis auf dem Handy speichern

Seit Herbst 2021 gibt es die Option, den elektronischen Personalausweis dauerhaft auf dem Smartphone zu hinterlegen – die Smart-eID. „Das bedeutet einen großen Sprung in Sachen Nutzerfreundlichkeit“, vermeldete die Bundesregierung im Rahmen der Ankündigung. Dafür sind bislang aus Sicherheitsgründen allerdings nur bestimmte Geräte geeignet. Weitere sollen folgen.

Hauptkritikpunkt bleibt jedoch, dass noch zu wenig Angebote den elektronischen Personalausweis beziehungsweise die eID tatsächlich miteinbeziehen. Gerade im Bereich Bürgerdienste ist die Nutzung noch nicht deutschlandweit gewährleistet. Gemäß dem Onlinezugangsgesetz, das Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital verfügbar zu machen, müsste dies bis Ende 2022 der Fall sein.

Mit dem DsiN-Digitalführerschein (DiFü) erfahren, was der digitale Personalausweis ist und wie man ihn sicher nutzen kann.